Studienförderung |
Promotionsförderung |
|---|---|
| Zielgruppe | |
| besonders befähigte Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen | besonders befähigte Promovierende mit vielversprechendem Promotionsthema |
| Personenkreis: deutsche und EU-europäische Studierende sowie entsprechend § 8 BAföG | |
| Im Regelfall Zulassung zu Studium bzw. Promotion an staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschule in Deutschland | |
| Leistungen | |
| monatlich | |
|
Grundstipendium:
bis zu- elternabhängig, angelehnt an BAföG - 585 € |
Promotionsstipendium:
1050 €- einkommensabhängig - |
|
Krankenversicherung:
bis zu54 € |
|
|
Pflegeversicherung:
10 € |
|
|
Familienzuschlag:
155 € |
Familienzuschlag:
155 € |
|
Büchergeld:
80 € |
Forschungskostenpauschale:
100 € |
|
Kinderbetreuungskosten:
ab 113 € |
Kinderbetreuungskosten:
155 bis 255 € |
| im Ausland: Auslandszuschläge sowie Zuschüsse zu Reisekosten und Studiengebühren | |
| besondere Förderung des ersten Auslandsjahrs, ansonsten angelehnt an BAföG | |
| Laufzeit | |
| entsprechend Förderungshöchstdauer laut BAföG | zwei Jahre, Verlängerung möglich für zwei mal sechs Monate aus fachlichen Gründen, außerdem bis zu ein Jahr aufgrund Kinderbetreuung oder Behinderung |
| Höchstförderungsdauer: vier Jahre | |
| Stand: 09/2009 | |
Einführung in die "Zusätzlichen Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studentinnen und Studenten sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler" (Richtlinien)
Download [PDF - 12,7 kB]
Zusätzliche Nebenbestimmungen des BMBF zur Förderung begabter Studentinnen und Studenten sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler
Fassung Juli 2009
Download [PDF - 57,4 kB]
English version of this page
(URL: http://www.stipendiumplus.de/de/156.php)