Die Angebote der Begabtenförderungswerke unterscheiden sich im Detail. Bestimmte Anforderungen und Angebote sind bei allen Werken gleich:
Auswahl und Angebote
Alle Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen ein Auswahlverfahren.
Von den Stipendiatinnen und Stipendiaten wird erwartet, dass sie in regelmäßigen Abständen einen Bericht über die Fortschritte ihres Studiums vorlegen.
Bei einer Reihe von Werken ist die Teilnahme an den Angeboten der ideellen Förderung verpflichtend.
Finanzielle Leistungen
Studierende können ein Grundstipendium von maximal 585 Euro im Monat erhalten, abhängig vom Einkommen der Eltern, eigenen Einkünften und vom Einkommen des Ehepartners. Darüber hinaus wird allen Stipendiaten ein Büchergeld in Höhe von 80 Euro pro Monat gewährt.
Promovenden erhalten ein monatliches Stipendium in Höhe von 1050 Euro. Zusätzlich kann eine Forschungskostenpauschale in Höhe von 100 Euro gewährt werden.
Ideelle Förderung
Studierende und Promovierende werden von den Mitarbeitern der Werke und Vertrauensdozenten am Hochschulort beraten und begleitet.
Auf Seminaren und Tagungen können sich die Stipendiaten auch fächerunabhängig fortbilden.
Nach Abschluss ihres Studiums können die Stipendiaten ihrem Begabtenförderungswerk auch im Berufsleben verbunden bleiben und sich in Alumni-Netzwerken engagieren.
Auslandsförderung
Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen sind ausdrücklich erwünscht und werden finanziell bezuschusst.
Praktika, Famulaturen und Sprachkurse, die für das Studium sinnvoll sind, können finanziell gefördert werden.
Studiengebühren an ausländischen Hochschulen können bis zu einer gewissen Höchstsumme erstattet werden.